Avatar
Auswahl
Links
Kategorien
Letzte Einträge
Freunde

Der Islam ist keine Religion ... sondern eine politisch-faschistische Ideologie

11:52, 24.11.2011 Geschrieben in islamische Faschisten [0 Kommentare] [Link]

 

 

Es kann keine islamischen Menschenrechte geben
Von Egon Flaig   - 
Egon Flaig lehrt Altertumswissenschaften an der Universität Greifswald. Er beschreibt sich selbst als "weit entfernt von der traditionellen deutschen Althistorie". Er forscht interdisziplinär und orientiert sein Instrumentarium an dem des Soziologen Pierre Bourdieu.
Die in Auszügen dokumentierte Rede hielt Flaig am 28.10.2006 auf den 34. Römerberggesprächen (Thema: Die Geltung der Menschenrechte.) 
FR vom 30.10.2006
 
Menschenrechte sind universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken. Deswegen kann es keine spezielle islamische Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des Islam, unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte außer Kraft.
Mich interessiert jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.
Dass die Schariaa selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern, ist eine banale Einsicht. Entscheidend ist die Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um zwei Dinge:
1. den Auftrag, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht, dieser Krieg heißt Dschihad,
2. um die Dhimmitude, das ist der französische Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter muslimischer Herrschaft.
Seit Beginn der klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen die Welt in zwei Teile, nämlich das "Haus des Islam" und das "Haus des Krieges". (…) Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Muslime in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht - in Gestalt der Scharia - oder wo er nicht herrscht. Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9, 41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. Dieser Krieg heißt Dschihad.
Die Gemeinschaft der Muslime (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt, in ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben - ausgenommen dem gegen Rebellen und gegen Häresien. Einzig der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen ist legitim gewesen und obendrein Pflicht. (…) Ist es eine individuelle Pflicht oder eine kollektive? Wenn es eine kollektive Pflicht ist, dann muss die muslimische Gemeinschaft in regelmäßigen Abständen Angriffskriege gegen die Ungläubigen führen. Wenn es eine individuelle Pflicht ist, dann müssen die Gläubigen auf eigene Faust Krieg gegen die Ungläubigen führen, falls die Emire zu lange Frieden mit dem Feind halten. Fatalerweise besteht darüber innerhalb der orthodoxen Tradition seit dem 9. Jahrhundert keine Einigkeit. Viele Rechtsgelehrte definieren den Dschihad als individuelle Pflicht jedes tauglichen Muslim. Konsequenz dieser Lehre: wenn jeder einzelne Muslim alleine oder gruppenweise auf eigene Faust kriegerisch agieren muss, dann sind Attentate und Terroranschläge das Richtige. Al Qaida ist keine Verirrung, sondern entspricht dieser Traditionslinie. (…) Wer das abstreitet, kennt seine eigene Geschichte nicht. (…)
Der Kriegszustand dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert ist. Folglich sind Angriffskriege selbstverständlich und theologisch gerechtfertigt gewesen. (…) Friedensverträge, welche islamische Herrscher mit nicht-islamischen abschlossen, gelten nur als Waffenstillstände; deshalb wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre abgeschlossen; zwei Rechtsschulen erlaubten nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen Fristen ermöglichten es den militärisch überlegenen Muslimen die Gegenseite unentwegt zu erpressen; auf diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte riesige Mengen an Geldern und Menschen an die muslimische Seite geflossen. Als sich die Kräfteverhältnisse verschoben, mussten muslimische Herrscher die Praxis ändern. So schloss 1535 Suleiman der Prächtige mit dem französischen König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie der Sultan lebte - ein Bruch mit der Tradition. (…)
Immer wieder wird bestritten, dass der Dschihad heute noch aktuell sei. Doch Peters kam in seiner großen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhängen. Er schreibt in seinem Buch "Islam and Colonialism": "Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven Aspekt des Dschihad und betonen, Dschihad außerhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Muslime, die unter Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen den expanionistischen Aspekt."
Der Haken dabei ist: die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre wie die Fundamentalisten. Denn der Dschihad ist ja berechtigt, wenn Muslime unterdrückt werden. Und ob Muslime unterdrückt werden, wer entscheidet das? Das entscheiden nicht die Gerichte in den säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden die Normen der Scharia. (…)
 
Die dritte Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte in ihrer 5. Resolution die Gültigkeit der Dschihad-Doktrin für die Gegenwart: "Die islamischen Länder haben in ihrer Resolution klargestellt, dass das Wort Dschihad in seinem islamischen Sinn gebraucht wird, der keine Interpretation oder Missverständnis zulässt, und dass die praktischen Maßnahmen zu seiner Erfüllung zu ergreifen sind in Übereinstimmung damit und in ständiger Konsulation zwischen den islamischen Ländern." Das sagten nicht ein paar Spinner. Das sagten offizielle Vertreter von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11. September 2001. Wenn das Leugnen aufhört, beginnt die Selbstbesinnung. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung aussieht.
Der Dschihad führt zur Konversion, zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist das? In der Scharia sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen (Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); dabei handelte es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten, vor allem in Syrien, Anatolien, Nordafrika (Christen):
Die Unterworfenen durften keine Waffen tragen, sie waren wehrunfähig, somit keine vollwertigen Männer; ihre Schuhe und ihre Kleider mussten speziell geschnitten sein, um sie kenntlich und lächerlich zu machen; Christen und Juden mussten besondere Farbmerkmale tragen (aus dieser Diskriminierung entstand der Judenstern). Ihre Häuser mussten niedriger sein, ihre Türschwellen abgesenkt. Sie durften nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln, damit sie ständig an ihre Erniedrigung erinnert wurden. Sie zahlten einen besonderen Tribut, den sie persönlich entrichten mussten, wobei sie einen Schlag an den Kopf erhielten. Sie mussten vor Muslimen den Kopf senken und auf der linken Seite gehen. Sie mussten sich von Muslimen schlagen lassen ohne sich wehren zu dürfen; schlug ein Dhimmi zurück, dann wurde ihm die Hand abgehackt oder er wurde hingerichtet. Die Zeugenaussage eines Dhimmi galt nicht gegen Muslime. Muslime brauchten für Vergehen an einem Dhimmi nur halbe Strafe zu tragen; und wegen eines Dhimmi konnten sie nie hingerichtet werden; umgekehrt waren grausamste Hinrichtungsarten überwiegend den Dhimmi vorbehalten.
 
 
 
 
 

 

.

.

.

.

 


[Kommentar hinterlassen]

< Vorherige Seite | Seite 204 von 600 | Nächste Seite >