ZahlungserinnerungLieber Mr. Davis,Wir müssen sie leider noch einmal daran erinnern, das sie bisher nicht ihrer Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summe nachgekommen sind. Hier noch einmal eine Zusammenstellung der Vorkommnisse: Für 29,95€ erwarben sie 2003 ein Grundstück auf dem Mond. Dieser Kauf wurde durch Vertrag und Urkunde besiegelt. Sie wurden ganz legal und rechtlich einwandfrei als Besitzer dieser Parzelle eingetragen. Wie sie wissen sind damit sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden. Ihren Pflichten sind sie allerdings nicht in ausreichender Form nachgekommen. Sie haben nicht für einen ausreichenden Winterdienst auf ihrem Grundstück gesorgt. So geschah es, dass am 26.01 dieses Jahres der Mondtourist Gregor S. auf ihrem nicht gefegten oder gestreuten Grundstück ausrutschte sich den Fuß brach. Dabei löste sich sein rechter Schuh und trieb davon. Einfangversuche des Reiseleiters Mika P. scheiterten. Der rechte Schuh des Gregor S. kollidierte 23 Minuten und 15 Sekunden später mit einem Satelliten der Firma SuperSat. Durch die Erschütterung wurde der Satellit 3S5 von seiner bisherigen Umlaufbahn abgelenkt. Seine neue Bahn schnitt die Bahn der ISS und so traf 3S5 14 Stunden und 26 Minuten nach dem Verlust des rechten Schuhes von Gregor S. auf das linke Sonnensegel der ISS. Durch den entstandenen Schaden musste ein neues Sonnensegel hergestellt und angebracht werden. Da nun der Verlauf nun noch einmal dargestellt wurde, kommen wir zu den an sie bestehenden Forderungen. Gregor S. fordert Schadensersatz, sowie einen neuen rechten Schuh. LunaTours, die Veranstalter der Reise, fordern sie auf, die Kosten des Space Shuttles, das für den Transport des Verletzten in das nächstgelegene Krankenhaus auf der Erde angefordert werden musste, zu erstatten. Die Krankenkasse von Herrn S. überprüft noch die für die Behandlung entstandenen Kosten und wird sie nach Rechnungsabschluss von ihnen fordern. Die Firma SuperSat fordert Schadensersatz für den geschäftlichen Schaden der durch die Unterbrechung der von ihnen über 3S5 vertriebenen Fernsehangebote entstand. Auch einige Werbekunden prüfen noch, inwieweit sie für geringe Verkaufszahlen, die durch die fehlende Werbung entstanden, haftbar gemacht werden können. Das sie für den neuen 3S7, der jetzt 3S5 ersetzt hat, und dessen in Positionbringung aufkommen müssen, versteht sich von selbst. Auch gibt es hier die Klage eines Herrn M., der verlangt dass sie seine Unterhaltszahlungen leisten, da er sich durch den Ausfall des Fernsehprogramms mit seiner Frau unterhalten musste und es zur Scheidung kam. Der größte auf sie zugekommene Kostenpunkt ist das neue Sonnensegel der ISS. Die genauen Kosten konnten hier noch nicht ermittelt werden. Denn durch einen Verlust von Forschungsergebnissen, musste erst ein neues Sonnensegel entwickelt werden. Auch musste die Raumstation ohne ihr linkes Sonnensegel durch hohen Energieaufwand in seiner Umlaufbahn gehalten und durch Transporte von Energiestoffen von der Erde, in Betrieb gehalten werden. Sowohl die Stoffe, als auch der Transport haben die Raumfahrtprogramme mehrerer Nationen um Jahre zurück geworfen. Bisher bestehen Anforderungen aus 13 Ländern an sie. Wir hoffen, dass sie nach dieser zweiten Zahlungserinnerung die Gelder in die Wege leiten werden. Außerdem empfehlen wir ihnen, für einen Winterdienst auf ihrem Grundstück zu sorgen oder wenn nicht, selbst zu fegen. Ihr H. Mosleit (Sachbearbeiter Zahlungsfragen) Wirklich selbst erdacht und geschrieben von Kenix Kommentar hinterlassen { Vorherige Seite } { Seite 35 von 162 } { Nächste Seite } |
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