Der Hügel Abu Za’rur, südlich des Dorfes Irtas, wurde heute von jüdischen Siedlern und Besatzungssoldaten – den beiden bewaffneten Armen der Besatzung - gemeinsam angegriffen. Ihr Ziel war es, ein weiteres Stück Palästinas zu erobern und zu kolonisieren. Die Zionisten aus der Siedlung Efrat hatten zu einem Marsch auf den Hügel aufgerufen, um ihn im Zuge dieser Operation zu besetzen und zu besiedeln. Zu ihrer Unterstützung waren 1500 Besatzungssoldaten zusammengezogen worden. Sie übernahmen die Aufgabe, die palästinensischen Besitzer der bedrohten Grundstücke, die im nahegelegenen Dorf Wadi Rahal wohnen, daran zu hindern, den Hügel zu erreichen, um ihr Land und ihre Einkommensgrundlage zu schützen.
Die Schlinge um Bethlehem zieht sich immer enger

Die Menschen aus Wadi Rahal ließen sich jedoch nicht einschüchtern und machten sich auf den Weg zum Abu Za’rur. Um etwa 5 Uhr Nachmittags trafen zur Unterstützung der Armee hunderte gewaltbereiter Siedler ein. Unter Rückendeckung der Soldaten attackierten sie die PalästinenserInnen. Nachdem die Auseinandersetzungen abgeflaut waren, wurde den DorfbewohnerInnen von der Besatzungsarmee befohlen, in ihren Häusern zu bleiben. Obwohl Khalil Odeh dem Folge geleistet hatte, wurde er in den eigenen vier Wänden Opfer eines Übergriffes.
Die heutige Provokation ist Teil der Strategie der Zionisten, den geplanten Verlauf der Mauer in dieser Gegend zu beeinflussen. Ursprünglich sollte der Abu Za’rur innerhalb der Mauern des Bethlehemer Gettos liegen. Doch neueste Karten, die in wegen der Mauer momentan laufenden Verfahren vor israelischen Gerichten vorgelegt wurden, zeigen den Hügel außerhalb der Mauer und von Bethlehem abgetrennt.
Die zionistischen Strategen unterstrichen in der Vergangenheit immer wieder die strategische Bedeutung dieses Landstriches. Der heutige Auftritt der Siedler hatte wohl in erster Linie das Ziel, Argumente für den zionistischen Gebietsanspruch auf dieses Gebiet zu kreiren und die Expansion der jüdischen Siedlungen auf gestohlenem palästinensischem Land weiter voranzutreiben.
28.07.2007
Quelle: Muslimrecht