Diana. Alles über die Jagd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der JagdscheinDer Weg zum Jagdschein.
Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung diesen bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung ("grünes Abitur"). Das Mindestalter für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 16 Jahre und die erfolgreichen Absolventen (im Alter von 16 bis 18 Jahren) können nach bestandener Prüfung den Jugenjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss. Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein "normaler" Jagdschein gelöst werden. |
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