Ippon?
In meinen vorherigen Beiträgen habe ich viel über traditionelles Karate gesprochen und im letzten Teil auch den "Ippon"-Gedanken als Teil meines traditionellen Karate-Verständnisses erwähnt. Stephan Yamamoto, der in Japan Englisch lehrt und dort Karate trainiert, meinte jedoch, daß der "Ippon"-Gedanke nicht Teil des traditionellen Karate sein könnte, da der "Ippon"-Gedanke letztlich erst durch die JKA und dem von Ihr entwickelten Wettkampf-Karate eingeführt wurde.
Muss ich - da ich mich für traditionelles Karate interessiere und auch nach jenem suche - den "Ippon"-Gedanken fallen lassen?
Doch bevor der "Ippon"-Gedanke fallen gelassen werden sollte, wäre zuerst zu klären was der Ippon ist und woher dieser kommt. Innerhalb des Karate bedeutet der "Ippon" ein ganzer Punkt. Doch dieser Punkt welcher einen ganz speziellen Treffer darstellen soll sich auf „Ikken-hissatsu“ (jap. für sinngemäß: mit einem Schlag töten) und hat den Ursprung des "Shobu-Ippon", der Aufforderung einen vollen Punkt zu zeigen.
Dieser Gedanke des Ippon entstand in der Tat durch Nakayama Masatoshi, dem Mitbegründer der JKA.
Da ich mich in der Vergangenheit immer wieder auf Funakoshi Yoshitaka und u.a. Kase Taji bezog ist es nun fraglich ob ich den Gedanken des "Ippons", also jener einen Technik mit welcher man den Kampf beendet weiter folgen kann, denn immerhin ist dieser Gedanke erst durch die JKA initiiert worden.
Doch noch immer zweifle ich daran, daß ich den Gedanken an einer schnellen Beendigung eines Kampfes denken soll.
In meiner aktiven Zeit des Jiu-Jitsu wurde mir durch meinen damaligen Trainer (und noch heutigen Polizeiausbilder Roland Herr) der Notwehrparagraph ans Herz gelegt. Dieser Paragraph sagt folgendes aus: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch).
Alleine in diesem Satz liegen schon verschiedene Problematiken. Erstens muss der Angriff gegenwärtig sein, daß heißt, das der Angriff unmittelbar erfolgt. Gegen diesen unmittelbaren Angriff darf ich mich wehren aber nur, wenn dieser rechtswidrig ist. Rechtswidrig ist ein Angriff u.a. dann, wenn der Angriff meine Gesundheit schädigen könnte. Somit sind keine verbalen Angriffe gemeint. Und zum Schluss ist Notwehr jene Verteidigung, die erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.
Ich bin kein Jurist. Und jeder Jurist wird eine entsprechende Sachlage u.U. anders beurteilen. Doch aus diesem Satz kann man einen Kernpunkt herausziehen. Man darf, lt. Notwehrparagraph einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abwehren.
Letztlich habe ich doch somit nur eine Chance (wenn nur ein Angriff erfolgt) mich gegen den Aggressor zu wehren.
Betrachte ich nun den "Ippon"-Gedanken, so wie ich diesen verstehe, so habe ich in einer lebensgefährlichen Situation ebenso nur eine Chance mich meiner Haut zu erwehren. Denn wenn der Gegner weiß, daß ich mich verteidigen kann bzw. es versuchen werde und evtl. über Kenntnisse einer Kampfkunst verfüge, so wird dieser anders angreifen. Vielleicht sogar heimlich hinter einer Ecke stehen und mir das Messer von hinten in den Rücken rammen.
Letztlich decken sich meiner Meinung nach der Notwehrparagraph und der "Ikken-hissatsu"-Gedanke in diesem einen Punkt unter der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
In der Zusammenfassung, spielt für mich der "Ippon-" bzw. der Gedanke des "Ikken-hissatsu" weiterhin eine Rolle, weil die Überschneidung mit dem deutschen Recht unter der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Und letztlich habe ich auf der Straße nur eine Chance um den Kampf (wenn man diesen nicht schon im Vorfeld aus dem Weg gehen konnte) schnellstmöglichst zu beenden.