Prüfungsordnung(en) im Karate

Geschrieben von Gelbfüssler am 28.04.2009 um 19:57
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Prüfungsordnung(en) im Karate

"Man lernt nicht für die Schule, sondern fürs Leben", so oder so ähnlich hat fast jeder einmal diesen bekannten Ausspruch gehört. Erst wenn man älter ist, scheint man die Bedeutung und die Wichtigkeit dieser Aussage zu verstehen. Schließlich wird einem klar, dass die in der Schule geschaffenen Grundlagen sich in der ein oder anderen Form durch das spätere Leben zieht.

Wie bereits mehrfach festgestellt wurde werden im Karate diese Grundlagen häufig durch die von der JKA initiierten drei Säulen "Kihon" (Grundschule), Kata (Form) und Kumite (freier Kampf) gelehrt. Ziel ist es, den Trainierenden innerhalb einer angemessenen Zeit auf ein akzetables Niveau zu bekommen.

Zur Vereinfachung der "Lernmotivation" oder besser gesagt der "Lernkontrolle" werden heute in Deutschland und anderen Ländern sogenannte Prüfungsordnungen verwendet. Innerhalb dieser Regelwerke wird dargelegt, welche Techniken zu welchem Zeitpunkt in einem vernünftigen Rahmen mindestens beherrscht werden sollen bevor der Schüler zur nächst höheren Stufe gelangen soll.

Soweit ist gegen diesen Gedanken nicht wirklich etwas einzuwenden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch bei manchen Schulen/Vereinen eingebürgert, dass die Schüler nach eben jener Prüfungsordnung unterrichtet werden und somit hauptsächlich einzig und alleine diese Techniken und die vorgegebenen Kombinationen trainiert werden.
Dies wird aber weder der Prüfungsordnung noch dem Karate gerecht. Denn letztlich soll der Schüler mindestens diese Techniken beherrschen. Daraus folgt, dass innerhalb des Trainings durchaus auch Trainings-Kombinationen und Variationen eingebaut werden sollen, ja sogar müssen.

Nehmen wir als Beispiel die Prüfung zum Gelbgurt (8. Kyu). Als zu trainierende und übende Techniken können hier sowohl der Oi-Tsuki, Age Uke, Soto-Uke, Shuto-Uke, Kokutsu Dachi und Zenkutsu-Dachi genannt werden. Hinzu kommt die Kata "Heian Shodan" und die Kata "Taikyoku Shodan". Anhand der hier vorhandenen Techniken kann eine Vielzahl an Varianten, Kombinationen und Bewegungsformen geübt werden, mit dem Ziel die erlernten Techniken zu automatisieren, zu verbessern und qualitativ zu stärken.

Das andere Extrem ist die Form, dass bereits Gelbgurte in einem Oberstufen-Training mittrainieren und Kombinationen und Bewegungsformen trainieren, die weder für sie relevant noch angemessen (als Trainingseffekt) sind.

Wird hier zu weit vom "Stufen"-gerechten Kihon (i.S. der Fähigkeiten der Schüler) abgewichen, so kann dies langfristig zu qualitativ schlechten und unsauberen Techniken führen. In der Konsequenz daraus führt dieses falsche Training (weil wider besseren Wissens und Könnens) zu körperlichen Schädigungen und gesundheitlichen Problemen.

Fazit: Die Prüfungsordnung kann als Leitfaden für das Karatetraining innerhalb der Schülergrade dienen, darf jedoch nicht als Trainingsplan missverstanden oder gar missbraucht werden. Statt dessen sollte dieser vielmehr als Orientierungshilfe, gerade für junge Trainer verstanden werden, damit ein qualitativ hochwertiges und abwechselungsreiches Training gestalten werden kann. Damit ist gemeint, dass neben den wichtigen Grundlagen durchaus auch ein Blick über den Tellerrand geworfen werden soll, wenn nicht gar muss.


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