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Sicherheit Tagesgeld

03:07, 6.03.2010 .. 0 Kommentar(e) .. Link

Einlagen auf Tagesgeldkonten unterliegen der Einlagensicherung, sind daher mündelsicher gem. § 1807 BGB. In der EU beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungsgrenze seit dem 30. Juni 2009 100% der Einlagensumme, maximal jedoch 50.000 EUR[1]. Viele Länder übertreffen diese gesetzliche Anforderung: Italien garantiert bis zu 103.000 EUR, Deutschland dagegen erfüllt lediglich die europäische Mindestvorgabe. Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen.

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