Lupine

15:41, 14.11.2011

Doppelname Kind im EU-Namensrecht

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Nach deutschem Recht darf ein Kind keinen Doppel(nach)namen führen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn in der in einem anderen EU-Staat ausgestellten Geburtsurkunde für das Kind ein Doppelname eingetragen wurde. Dann muss - so der Europäische Gerichtshof - der Name auch von deutschen Standesbehörden anerkannt werden.


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