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MUN-DenHaag, Criminal Accountability of UN Officials and Experts on Missions23.03.2009
Das Thema ist sehr komplex und wirft folgende Fragen auf:
  • Welcher Staat ist für ein Gerichtsverfahren zuständig, wenn sich ein Soldat aus einer Peacekeeping Mission z.B. über sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung strafbar macht. Soll das der Heimatstaat sein? Mit der Gefahr, dass dort nichts unternommen wird, weil die Gerichte nicht zuständig sind für strafbare Handlungen ihrer Bürger im Ausland. Oder soll das im betroffenen Land geschehen? In dem möglicherweise auch nichts unternommen wird, das das Land in der Krise ev. keine intakte Rechtsordnung hat. Bei beiden Möglichkeiten fühlen sich die Heimatländer des UN-Personals (contributing nations) und die Gaststaaten (host countries) in ihrer Souveränität verletzt.
  • Die Immunität der UN-Mitarbeiter soll diese vor willkürlicher Verhaftung im Gastland, wo sie ja nicht bei allen Parteien willkommen sind, schützen. Wie kann die Sicherheit dennoch gewährleistet werden?
  • Wie muss die Auswahl und Ausbildung der UN-Officials aussehen, damit es nicht zu irgendwelchen Übergriffen auf die lokale Bevölkerung kommt?
Während den langen Debatten kommen die einzelnen Delegierten kaum dazu, ihre Meinung übers Mikrophon allen kund zu tun. Daher werden unablässig irgendwelche Zettelchen (Notes) rumgeschickt. "Geehrte Delegation von Frankreich, das war ein Statement, auf dessen Basis sich Senegal eine Zusammenarbeit gut vorstellen kann..." Einzelne Staaten haben sogar vorgedruckte Notizblöcke mitgebracht! Voll professionell!
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