Brief des Uni-Präsidenten an den Staatsminister
geschrieben am 3.12.2009 um 01:26 in der Kategorie
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Wie von uns, den Passauer Studierenden, gefordert, hat sich unser Universitäts-Präsident mit einem Brief an den Minister Heubisch gewendet. Ob dieser Brief allerdings tatsächlich unseren Forderungen entspricht? Nun ja, entscheidet selbst.

 

"Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Herr Dr. Heubisch,

 

beigeschlossen finden Sie die Stellungnahme des Präsidenten der Universität Passau zu den Forderungen des Passauer Bildungsstreikbündnisses 2009. Im Verlauf dieser Diskussion wurde von Seiten der Studierenden an mich herangetragen, bestimmte hochschulpolitische Positionen auch direkt gegenüber Ihnen zu artikulieren; diesem Wunsch komme ich hiermit nach.

 

Ich möchte Sie bitten, sich bei den zuständigen Institutionen dafür einzusetzen, dass die BAföG-Sätze und die zugehörigen Einkommensgrenzen der Unterhaltspflichten deutlich erhöht werden. Mit Interesse habe ich dabei zur Kenntnis genommen, dass Frau Bundesministerin Schavan eine diesbezügliche Initiative bereits angekündigt hat.

 

Desweiteren bitte ich um Unterstützung bei dem Vorhaben, den Stipendienanteil deutlich von gegenwärtig 2% geförderte Studierende auf 10% auszuweiten. Auch hier wurde bereits von Frau Bundesministerin Schavan angekündigt, dass dies geplant sei. Ich weise allerdings vorsorglich darauf hin, dass die dabei geplante Co-Finanzierung durch die Wirtschaft in der Region Ostbayern wegen der gegenwärtigen Wirtschaftslage außerordentlich schwierig zu realisieren sein dürfte.

 

Bei den Aktionstagen wurde von Seiten der Studierenden die Abschaffung der Studienbeiträge mit Argumenten gefordert, denen ich mich nicht anschließen kann. Ich betone ausdrücklich, dass ich aus Gründen der sozialen Fairness und der Verteilungsgerechtigkeit die Erhebung von Studiengebühren befürworte. Ich weise allerdings darauf hin, dass eine Abschaffung – falls sie denn von der Politik geplant wäre – mit der Zuweisung von staatlichen Mitteln in gleicher Höhe ausgeglichen werden müsste, um eine deutliche Verschlechterung der gegenwärtigen Studienbedingungen zu vermeiden.

 

Bezüglich der Studienbeiträge hat die Universität Bayern e.V. von Beginn an darauf hingewiesen, dass für die Übernahme der Studienbeiträge aufgrund von sozial verursachten Befreiungsbeständen nicht die Solidargemeinschaft der Studierenden, sondern der Staat zuständig ist; das gilt im Übrigen auch für die Abführung an den Sicherungsfonds. An der Universität Passau wurden im Wintersemester 2009/2010 32,42% der Studierenden von den Studienbeiträgen befreit, darunter 18,84% aus sozialen Gründen. Bei Zahlung dieser Studienbeiträge durch den Staat, zu dessen Aufgaben die Sozialpolitik gehört, ergäben sich hier durchaus entsprechende Potenziale zur Senkung der Studienbeiträge.

 

Mit großer Sorge betrachten unsere Studierenden die Entwicklung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Studentenwerks Niederbayern-Oberpfalz. Ich bitte Sie dringen, die finanziellen Mittel für den staatlichen Mensazuschuss, den Wohnheimbau und die Sanierung von bestehenden Wohnanlagen merklich zu erhöhen. Bei der Ausbauplanung zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrganges 2011 und der steigenden Studierendenzahlen wurde leider übersehen, die Finanzmittel für die Studentenwerke einzuplanen; dieses Versäumnis müsste dringend korrigiert werden.

 

Ohne den Bologna-Prozess mit den gestuften Studienabschlüssen in Frage zu stellen, bitte ich Sie, darauf hinzuwirken, dass Ihr Haus bei der Erteilung des Einvernehmens zu neuen Studiengängen der in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen der KMK eröffnete Möglichkeit, 6-, 7- oder 8-semestrige Bachelor-Studiengänge vorzusehen, offen gegenübersteht. Dies sollte sich an den speziellen Erfordernissen eines Studiengangs orientieren und Mobilitätsfenster für Praktika oder Auslandsaufenthalte berücksichtigen; eine generelle Verlängerung auf 8 Semester für alle Bachelor-Studiengänge befürworte ich nicht.

 

Bei den Bachelor-Studiengängen an Universitäten sollte insbesondere für Studiengänge mit mehr als 6 Semester neben der Berufsbefähigung auch die Wissenschaftsbefähigung gefordert werden; hier halte ich eine Unterscheidung zwischen Universitäts- und Fachhochschulstudiengängen unbedingt für notwendig. Auf die Unterscheidung zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven Master-Studiengängen sollte verzichtet werden, um hier nicht den Eindruck zu vermitteln, dass die Berufbefähigung erst nach Abschluss eines konsekutiven Master-Studiengang gewährleistet ist.

 

Die Kleinteiligkeit der Modulprüfungen, deren Wiederholbarkeit, die Überprüfung de Workloads, die Anerkennungspraxis von an in. Und ausländischen Universitäten erworbenen Studien- oder Prüfungsleistungen und die Regelung der Anwesenheitspflicht gehören in den Verantwortungsbereich der zuständigen Universitäts- oder Fakultätsorgane und können im Rahmen des universitätsinternen Qualitätsmanagement geregelt werden. Ich werde an der Universität Passau darauf hinwirken, dass die von den Studierenden angemahnten Verbesserungen konsequent umgesetzt werden.

 

Im Übrigen habe ich mich bei meiner Stellungnahme zum Bologna-Prozess auf die Positionen des KMK-Beschlusses vom 15. Oktober 2009 bezogen, die ich inhaltlich mittrage.

 

Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht auf Wunsch der Studierendenvertretung an die Universität Bayern e.V. und an die HRK. Für den Brief an Sie habe ich der Studierendenvertretung erlaubt, diesen universitätsöffentlich bekannt zu machen.

 

Mit verbindlichen Empfehlungen bin ich

 

Ihr gez.

 

Prof. Dr. Walter Schweitzer

Präsident der Universität Passau

 

Anlage

Stellungnahme des Präsidenten der Universität Passau"








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