Antwort auf Ihr Schreiben vom 25. Juli 2007
Guten Tag Herr T.,
ich freue mich, Ihnen diesen Brief schreiben zu dürfen.
Sie teilen mir in Ihrem Schreiben mit, dass Sie mein Arbeitslosengeld II kürzen wollen, weil ich zu dem Termin am 25. dieses Monats (gestern) nicht erschienen bin. Ich nehme an, dazu müssen Sie in meine Akte schauen oder mit meiner Sachbearbeiterin (Frau H.) sprechen – falls die Mitarbeiter der ARGE M. untereinander kommunizieren, auch wenn sie sich nicht nur auf dem Gang begegnen. Das nehme ich allerdings nicht an. Wäre es so, oder hätten Sie in meine Akte geschaut, hätten Sie sicherlich erfahren, dass ich seit dem 16. Juli in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Meinen Arbeitsvertrag habe ich von einem Ihrer Kollegen kopieren lassen. Er sollte wohl in meiner Akte zu finden sein.
Ich habe versucht, den Termin telefonisch abzusagen, aber vor 6:00 Uhr und nach 19:00 Uhr habe ich leider niemanden erreicht.
Wenn es Ihnen zusteht, aufgrund dieser Sachlage mein restliches Arbeitslosengeld II zu kürzen, kann ich es kaum ändern.
Sicher verstehen Sie, dass ich den Termin am 30.07.2007 um 13:30 Uhr nicht wahrnehmen werde – ich bin mit meiner beruflichen Situation zufrieden. Dabei würde ich diese Zeit gerne nutzen, wenn auch für ein anderes Thema.
Die Bezeichnung „Arbeitsamt“ wurde abgeschafft. Sie nennen sich nun stolz „Arbeitsagentur“, denn Sie sind ein Dienstleister. Allerdings scheinen Sie (nicht Sie im Speziellen, die ARGE als Ganzes) zu vergessen, wer Ihre Kunden sind. Wenn ich mich nicht irre, sind dass die Arbeitslosen – also bis zum 15. Juli ich.
Ich arbeite nun ebenfalls in einem Dienstleistungsunternehmen und bei uns ist es üblich, dass Informationen per interner E-Mail an jene Mitarbeiter weiter gegeben werden, die es interessieren muss. Wäre das nicht eine Idee für die ARGE M.?
Ebenso ist es bei uns im Unternehmen üblich, dass die Kunden freundlich begrüßt werden. Wenn Sie nicht jeden Arbeitslosen freundlich willkommen heißen, kann ich das noch nachvollziehen. Wie wäre es stattdessen mit einer freundlichen Verabschiedung? Sie könnte in etwa so aussehen:
„Frau M., ich freue mich, dass Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben. Für Ihren weiteren beruflichen Weg wünsche ich Ihnen alles Gute.“ Der Nachsatz: „Bitte sorgen Sie dafür, dass sie unsere Dienste nicht mehr so schnell benötigen.“ ist durchaus denkbar.
Stattdessen bekomme ich Briefe mit Aussagen wie: „Sollten Sie bis zum o.g. Termin nicht antworten bzw. die angeforderten Unterlagen nicht einreichen, werde ich die Geldleistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz entziehen.“
Als erstes kommt mir bei solchem Satz der Gedanke: Das Amt haben sie abgeschafft – das Amtsdeutsch aber nicht.
Mein zweiter Einfall lautet: Welche Geldleistung? Ich bin froh, dass ich kein Arbeitslosengeld mehr brauche.
Schließlich komme ich auf die Idee: Wollen die mich vielleicht zurück? Fällt die Statistik der Arbeitslosen, nun wo ich raus falle, zu niedrig aus?
Mal ganz ehrlich, wenn Sie mich zurück wollen, fangen Sie das falsch an. Dann sollten Sie mein Geld nicht kürzen, sondern mir mindestens mehr anbieten, als mein jetziger Arbeitgeber.
Scherz bei Seite; ein wenig Freundlichkeit in einem Brief an einen eben verlorenen Arbeitslosen kann nicht schaden. Vielleicht schlagen Sie eine solche Formulierung jenen Leuten vor, die für Formulierungen in Briefen zuständig sind.
Herr T., ich hoffe Ihr Humor und der Ihrer Kollegen ist nicht so eingestaubt, wie das Amtsdeutsch, das in Ihrem Dienstleistungsunternehmen gebraucht wird. Vielleicht nutze Sie von mir vorgeschlagenes E-Mail-System, um Auszüge auch an Ihre Kollegen weiter zu reichen. Ein Schmunzeln während der Arbeit kann auch diesen sicher nicht schaden.
Ich für meinen Teil werde mein Bestes tun, um Sie nicht so bald wieder sehen zu müssen – zumindest nicht während Ihrer Arbeitszeit.
Mit freundlichen Grüßen