Freibrief bei VW
11.07.2006
Hans-Joachim Selenz
In diesem unserem Lande kann man sich gegen so ziemlich alle Gefahren des Alltags versichern. Das geschieht entweder freiwillig oder gezwungenerma?en. Ein Auto darf beispielsweise nur bewegen, wer zuvor eine Versicherung abgeschlossen hat. Man kann den Hausrat versichern, ebenso wie das Haus selbst. Gegen Diebstahl, Feuer, Hagel und Wasser. Die H?he der Pr?mie richtet sich nach dem Grad des Schutzes, den man anstrebt. Der Versicherer m?chte am Ende schlie?lich etwas verdienen. Und irgend jemand mu? ja auch sein Hochhaus bezahlen. Den Rest regelt das Kleingedruckte. Das erfuhren beispielsweise viele Hausbesitzer nicht nur an der Elbe. Nach der schweren ?berschwemmung mu?ten sie - nachdem die Akten trocken waren - lesen, da? sie zwar gegen Lawinen, nicht jedoch gegen Wasser gesch?tzt waren. Aber: Man kann ja nie wissen! Das Erfolgsmotto eines jeden Top-Versicherers. Und daher gibt es Versicherungen f?r oder gegen alles und jedes. Jetzt auch aus dem Hause Hartz. Vollkasko - versteht sich. Die neue Hartz-Vollkasko-Versicherung sch?tzt Manager vor den speziellen Gefahren bei VW. In Fachkreisen ist sie bekannt unter dem Begriff: "D&O"-Versicherung, f?r "Directors and Officers", das hei?t Organe (Vorst?nde und Aufsichtsr?te). Sie trat - bis dato - ein, wenn einer Firma durch falsche Managemententscheidungen Sch?den entstanden waren. Sie wurde auch wirksam, wenn Mitarbeiter Gelder veruntreut hatten und der nach dem Aktiengesetz verantwortliche Vorstand (? 93 AktG*) oder Aufsichtsrat (? 116 AktG**) nichts davon wu?te. Bei VW w?chst die D&O-Versicherung in der Hartz-Vollkasko-Version in ganz neue Dimensionen. Untreue der Organe wird faktisch legal. AktG und StGB werden abgestellt. Der Aufsichtsrat ist begeistert. Der Name Hartz steht f?r Innovationen. Unkonventionell. Zusammen mit seinem Parteifreund Schr?der war der VW-Personalvorstand angetreten, die Arbeitslosenzahlen zu halbieren. Und zwar in der ganzen Republik. Quasi nebenberuflich. Das hehre Ziel wurde nicht ganz erreicht. Die Gesetze tragen immerhin seinen Namen. Bei VW leistete er ebenfalls Pionierarbeit. Seine "Familien-Ausfl?ge" mit dem VW-Betriebsrat z?hlten seit 1993 zu den H?hepunkten im Leben der Organe der Volkswagen AG. Man vergn?gte sich weltweit. Zu Lande und zu Wasser. Die Anforderungen dieser Globalisierung waren f?r einige VW-Organe so enorm, da? sie zu Aufbaumitteln greifen mu?ten. VW-Managern und ihren Co-Managern von der Arbeitnehmerbank mu?te gelegentlich sogar Viagra verabreicht werden. Vom VW-Werksarzt - versteht sich. Auf ihren Weltreisen wurden sie dann Opfer der medikament?sen Eingriffe. An den Gestaden von Rio oder der iberischen Halbinsel kam es zu den Managementfehlentscheidungen. Noch am 1. Juni 2005 durchstreifte VW-Vorstand Hartz ruhelos die Bordelle von Lissabon - auf der Suche nach seiner brasilianischen Freundin. Statt einer geregelten Arbeit nachgehen zu k?nnen, zog es die aufgeputschten VW-Manager gleichsam in die Bordelle. Damit war es - eindeutig - Notwehr. Folglich k?nnen mit Hilfe der neuen Hartz-D&O-Vollkasko-Versicherung Bordellrechnungen der VW-Organe v?llig "legal" beglichen werden. Die Pr?mien bezahlen eh die VW-Aktion?re. Wie aus gew?hnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete, sind nach gegl?ckter Ausschaltung von AktG und StGB bereits neue Vollkasko-Varianten in Planung. So ist eine Versicherung gegen mi?gl?ckten Bankraub ebenso denkbar, wie eine solche gegen aufgedeckten einfachen Raubmord. Das entlastet die Justiz und schafft viele neue Arbeitspl?tze bei den Versicherungen. Das Volk wird sich - angesichts dieser Vorteile - schnell an den neuen Rechtsrahmen gew?hnen. Anbei ein kleiner Auszug aus dem verstaubten Aktiengesetz: * § 93 AktG: Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder. .....(2) 1 Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2 Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch?ftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast.... *§§ 116 AktG: Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt ? 93 sinngem??. |