Sehr geehrte Damen und Herren,
„Brieselanger Modell: Straßenbaumodell oder organisierte Korruption ?“
„… zeigte der Honoraranwalt Dr. Becker der Gemeinde Brieselang die Rechtswidrigkeit einer freiwilligen Beteiligung der Bürger…..auf“
„..werden unbescholtene und gutgläubige Bürger in den von Amts wegen eingeleiteten Folgeermittlungen wegen des Straftatbestandes der Vorteilsgewährung einbezogen.“
„Auch wenn die Masse der Brieselanger Kommunalpolitiker weg sieht und diese Geschäftsgebaren damit aktiv oder passiv unterstützt…“
„Der Bürgermeister hat für die Gemeinde Brieselang einen unrechtmäßigen Vorteil dafür gefordert, …..“
„Der Tatbestand der Vorteilsnahme ist also gemäß § 331 StGB erfüllt“
Dies, meine Damen und Herren, sind keine Zitate aus einem Gerichtsurteil, sondern es sind Zitate von Webseiten einer Partei, die in der GV als Fraktion vertreten ist und eines Gemeindevertreters.
Zum Hintergrund: Ende September 2009 hat ein Bürger, der offensichtlich vom Straßenbau im Quartier IJM betroffen, ist eine Strafanzeige gegen mich als Bürgermeister gestellt. Er hat eine Strafanzeige gegen meine Person wegen Vorteilsnahme zu Gunsten der Gemeinde Brieselang gestellt. Die Begründung ist zum Teil deckungsgleich mit der Erklärung der FDP-Fraktion, vorgetragen von Herrn Heimann, in einer der letzten Gemeindevertretersitzungen.
Ich möchte an dieser Stelle aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom 30.11.2009, das an unseren Anwalt gerichtet ist und mich am 14. Dezember erreicht hat, zitieren:
„ …das gegen Ihren Mandaten (Bürgermeister) eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich (die Staatsanwaltschaft) gemäß §§ 152 Abs. 2 und 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt…“
Zum Verständnis:
Dieses bedeutet, dass es keinen Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage gegeben hat.
Mit der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft mangels irgendeines Anfangsverdachtes, ist ein weiterer Meilenstein zu verzeichnen, der die Rechtmäßigkeit des Brieselanger Modelles und des daraus erfolgten Handelns der Verwaltung, Gemeindevertretung und der engagierten Bürger bestätigt. Die Anzeige des Bürgers ist zwar schon als ein schweres Geschütz zu bezeichnen, aber noch schwerer wiegt die Verbreitung durch eine Fraktion bzw. eines weiteren Gemeindevertreters. Nicht nur, dass der Anzeigetext verbreitet wird, sondern dass zumindest durch einen Gemeindevertreter diese Anzeige noch argumentativ verstärkt wird. Dies ist die Methode „Wir werfen einfach mal mit Dreck – irgend etwas wird schon hängen bleiben.“
Mit diesen Vorgängen, wobei für mich nicht so sehr die Anzeige im Vordergrund steht, sondern die Aktivitäten der GV-Vertreter zu diesem Vorgang, wurde der Versuch gestartet, alle am Brieselanger Model Beteiligten in eine kriminelle und korrupte Ecke zu stellen. Die Gemeindevertreter, die Verwaltung, den Bürgermeister und auch die engagierten Bürger. Dieses ist eine Diskriminierung und versuchte Kriminalisierung von denen, die Brieselang voranbringen wollen.
Ich habe Verständnis, wenn man Handlungen bzw. Meinungen kritisiert und auch falsche Handlungen anprangert, gerade wenn Fehler gemacht werden. Auch ist es in unserem Rechtsstaat legitim und richtig, Entscheidungsprozesse juristisch überprüfen zu lassen. Aber die Beteiligten in eine kriminelle Ecke zu stellen und der Korruption zu bezichtigen, ist unter der Gürtellinie.
Ich fände es als ein Zeichen von Zivilcourage, wenn die Betroffen sich umgehend für den Vorgang entschuldigen, die Weiterverbreitung der Anzeigeinhalte einstellen und in ähnlicher Weise, wie sie die Anzeigeinhalte verbreitet und kommentiert haben, das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen mit einer angemessenen Kommentierung darstellen!
Ich habe unseren Anwalt beauftragt jetzt, nachdem die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft schriftlich vorliegt, rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichungen und die damit Beteiligten zu prüfen. Diese Vorgänge sind ehrrührig und können so nicht stehen bleiben.
Wilhelm Garn
Bürgermeister
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